So verwendete er den Teleskopschlagstock explizit als Waffe für seine Filme. Gestützt darauf verfügte der Beschuldigte über gewisse Kenntnisse des Waffengesetzes. Ihm musste damit bewusst sein, dass man bei Fragen der Waffenqualität schnell im Grenzbereich ist und Abklärungen tätigen muss, mithin die Gegenstände verboten bzw. bewilligungspflichtig sein können. Wer mit einem Teleskopschlagstock, der offensichtlich gefährlich ist, in einem mehr oder weniger