Hingegen erscheint bei einer einfachen Google-Recherche für das Wort «Teleskopschlagstock Schweiz» prominent an oberster Stelle die folgende Passage aus dem entsprechenden Wikipedia-Artikel: «Im Sinne des schweizerischen Waffengesetzes (WG) gelten Schlagstöcke als Waffen, deren Erwerb einer kantonalen Ausnahmebewilligung bedarf. Das Mitführen/Tragen eines Schlagstockes setzt das Bestehen der eidgenössischen Waffentragprüfung voraus und erfordert einen entsprechenden Eintrag im Waffentragschein.»