Wie beweiswürdigend festgehalten, öffnet sich der Teleskopschlagstock sehr rasch und automatisch auf eine Länge von über einem Meter. Der Teleskopschlagstock scheint zwar nicht von grosser Qualität zu sein. Dies ändert aber nichts daran, dass es sich doch, auch der Bezeichnung nach, um einen «Schlagstock» und damit eine Waffe nach Waffengesetz handelt, welche nach ihrer Beschaffenheit als Angriffsmittel dient und dazu bestimmt ist, Menschen zu verletzen. So verwendete der Beschuldigte den Teleskopschlagstock auch gemäss eigenen Aussagen explizit als Waffe für seine Filme (p. 484 Z. 45 ff., p. 485 Z. 39 ff.).»