12.2 Vorbringen der Verteidigung Wie bereits vor der Vorinstanz hat die Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren dem fraglichen Gegenstand die Waffenqualität abgesprochen (pag. 676). Es handle sich nicht um einen klassischen Teleskopschlagstock, sondern vielmehr um einen Teleskopzauberstab mit einem Glitzerband, den man so auf Wish oder Aliexpress kaufen könne. Rechtsanwältin B.________ verwies im