12. Widerhandlung gegen das Waffengesetz 12.1 Rechtliche Grundlagen Für die rechtlichen Grundlagen kann auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 45 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 573 f.). Oberinstanzlich zu beurteilen ist die Frage, ob es sich beim fraglichen Gegenstand um einen bewilligungspflichtigen Schlagstock nach Art. 4 Abs. 1 Bst. d i.V.m. 8 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG; SR 514.54) handelt. Sollte diese Frage bejaht werden, ist ferner zu klären, ob der Beschuldigte den Tatbestand in subjektiver Hinsicht erfüllt hat.