Die Frage, warum ihm D.________ die Sachen zum Zähneputzen unten bereitgelegt haben sollte, wenn er doch sowieso auch oben gewesen sei, beantwortete der Beschuldigte nicht. Er erklärte einzig, dass ihm seine Freundin gesagt habe, er könne auch schlafen, wenn die Kinder schlafen wollten, also sei er ins Bett gegangen. Das sei das einzige Mal gewesen, dass er oben gewesen sei (pag. 667 Z. 38 ff.). Darauf angesprochen, dass er die Frage nicht beantwortet habe, wiederholte er, was ihm seine Freundin gesagt habe und dass er oben geschlafen habe.