_ erwacht und zu ihm gekommen sei, ins Zimmer gerufen habe «Mama?» und ihn «A.________» genannt habe, dass er ihm ein Erdbeerjoghurt und später der Straf- und Zivilklägerin ein Joghurt und Frühstücksflocken gegeben habe, dass sie Cartoons geschaut hätten, unter anderem Hercules (pag. 13 Z. 155), oder dass die Straf- und Zivilklägerin glaublich ein Schloss gezeichnet habe (pag. 150 Z. 86 ff.). Bezüglich des gemeinsamen Aufenthalts im Badezimmer gab er hingegen einzig an, dass sie Zähne geputzt hätten sowie auf Nachfrage, dass es etwa 3 Minuten gedauert habe.