10.6 Aussagen Beschuldigter Die Vorinstanz hat die Aussagen des Beschuldigten korrekt zusammengefasst; darauf kann verwiesen (S. 34 ff. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 562 ff.). Die Würdigung nahm sie wie folgt vor: «Vorweg ist zu bemerken, dass eine eingehende Würdigung der Aussagen des Beschuldigten kaum möglich ist, da er das Kerngeschehen mit den sexuellen Handlungen bestreitet. Es ist immer schwie-