131 Z. 30 ff. und 40 f.). Hat sie dies ihre Tante tatsächlich an diesem Wochenende gefragt, würde es nach Ansicht der Kammer eher dafürsprechen, dass sie dies aus aktuellem Anlass getan hat. Auffallend erscheint in diesem Zusammenhang auch die Frage der Straf- und Zivilklägerin, ob Onkel A.________ sie (also die Straf- und Zivilklägerin) schon mal nackt gesehen habe. Sodann gab H.________ auf Ergänzungsfrage an, es am gleichen Abend, also am «28. oder 29. Juli 2019» (recte: es muss offensichtlich im Juni gewesen sein, da H.________ das Gespräch mit der Operation in Verbindung brachte), dem Beschuldigten gesagt zu haben.