654 Z. 37 f.). Eine solche Reaktion wäre wohl kaum zu erwarten, wenn er der Täter gewesen wäre. Wäre sodann die Mutter ebenfalls ins Vertuschen des wahren Täters (d.h. des Stiefvaters) involviert gewesen, wäre nicht nachvollziehbar, weshalb sie überhaupt das Strafverfahren gegen den Beschuldigten initiiert hätten, wäre es doch ein Leichtes gewesen, den Vorfall verdeckt zu halten. Weshalb sie dann als Täter noch den Beschuldigten hätten bezeichnen sollen, lässt sich nach dem bereits mehrfach Gesagten nicht plausibel erklären. Schliesslich erscheint das Timing etwas gar zufällig: Gemäss H._____