Sie beschränkt sich nicht darauf, das ihr angeblich von der Strafund Zivilklägerin Erzählte vorzutragen. Vielmehr versuchte sie, kurz nachdem sie explizit angab, nicht den Beschuldigten, sondern die Straf- und Zivilklägerin schützen und lediglich die Informationen weitergeben zu wollen, sodass «damit gearbeitet werden könne», die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin anlässlich der Videobefragung in Zweifel zu ziehen. So könne es gar nicht sein, dass der Beschuldigte auf die Zehenspitzen stehen müsse, um zum Lavabo zu gelangen, schliesslich habe er eine normale Körpergrösse (pag. 133 Z. 115 ff.).