Zudem erscheint es komisch, will sie bereits knapp ein Jahr zuvor etwas derart Gravierendes von der Straf- und Zivilklägerin erfahren, aber in der Folge nichts unternommen und deren Mutter, ihre Schwester, nicht informiert haben. Weiter hat die Straf- und Zivilklägerin selber nichts Derartiges geschildert. Es scheint sich um einen Gegenangriff gegen den Stiefvater der Strafund Zivilklägerin zu handeln. Ihre Aussagen stimmen auch nicht mit den weiteren Aussagen überein: So hat die Grossmutter der Straf- und Zivilklägerin nicht gesagt, dass der Stiefvater die Straf- und Zivilklägerin schlage (p. 139 Z. 113 ff.).