Dies bestätigt ein weiteres Mal das enge Vertrauensverhältnis zwischen der Straf- und Zivilklägerin und dem Beschuldigten und widerspricht ein weiteres Mal der Suggestions- sowie Fremdbelastungshypothese. 10.5 Schreiben T.________ / Aussagen H.________ T.________, die Mutter des Beschuldigten, reichte am 29. Juli 2019 bei der Staatsanwaltschaft unaufgefordert ein Schreiben ein (pag.