Dies bestätigte im Übrigen auch die Mutter der Straf- und Zivilklägerin anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung, als sie mit der Suggestionshypothese konfrontiert wurde: Sie bestritt, dass sie, ihr Mann oder ihr Ex-Mann der Straf- und Zivilklägerin etwas beigebracht hätten und gab später an, dass sie keine Gesten gemacht hätten, als sie mit ihr gesprochen hätten (pag. 659 Z. 41 ff.). In der Videobefragung sei auch Vieles rausgekommen, was sie selber gar nicht gewusst hätten, weil sie es nicht gefragt hätten oder mit ihren Fragen nicht so «tief gegangen» seien.