Im Übrigen bestehen keine konkreten Hinweise auf eine Suggestion, welche die Schilderungen in irgendeiner Weise beeinflusst haben könnten. Alleine aus dem Umstand, dass verschiedene Gespräche mit verschiedenen Leuten stattgefunden haben, kann eine solche nicht abgeleitet werden. Abgesehen davon, dass die Aussagen der von dieser Suggestionsthematik betroffenen Personen weitestgehend übereinstimmen und nicht im Laufe der Zeit aggravierten oder komplett neue Handlungen zum Vorschein kamen, gibt es in den Schilderungen der Straf- und Zivilklägerin Details, welche kaum von aussen suggeriert werden konnten.