Sie wurde nach der Pause im Rahmen der Ergänzungsfragen getätigt, als das Gespräch bei der Thematik der zwei Tage «feststeckte». Die Befragerin fragte wiederholt nach und wies die Straf- und Zivilklägerin, welche zu diesem Zeitpunkt sichtlich das Interesse am Gespräch verloren hatte, darauf hin, dass es wichtig sei, dass sie (die Befragerin) es verstehe, ob sie (die Straf- und Zivilklägerin) es ihr noch einmal erklären könne, worauf die Straf- und Zivilklägerin augenverdrehend, kopfschüttelnd und schulterzuckend antwortet: «nei, i wett nid…wieviu mau hanis jetz scho