Zur Frage der Suggestion Die Verteidigung hat anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung erneut eine angebliche Suggestionsproblematik vorgebracht. Als Sinnbild hierfür nannte sie die Aussage der Straf- und Zivilklägerin «wieviu mau hanis jetz scho gseit?» (38 min 18 sec). Auch diese Aussage ist in den richtigen Kontext zu stellen: Sie wurde nach der Pause im Rahmen der Ergänzungsfragen getätigt, als das Gespräch bei der Thematik der zwei Tage «feststeckte».