Die Straf- und Zivilklägerin sagte zwar, er habe sie beim Anfassen gekratzt, weshalb es zur Wunde gekommen sei. Sie hat aber von Anfang an betont, dass es sich dabei um eine von möglichen Ursachen handeln könnte, sie sich dessen aber nicht sicher sei, was sie dann letztlich auch auf Nachfrage der Befragerin bestätigte. Sie führte folglich nicht mehrere widersprüchliche Versionen ins Feld, sondern gab einzig eine Vermutung ab.