24 Schliesslich ist kurz auf das Argument der Verteidigung einzugehen, wonach die Verletzungen vom Geräteturnen oder vom Spagat hätten kommen können: Zunächst ist anzumerken, dass die Verletzungen nicht zweifelsfrei auf den Vorfall zurückgeführt werden können (vgl. Ziff. 10.7 hiernach), weshalb die Argumentation der Verteidigung zwar berechtigt, vorliegend aber nicht weiter von Relevanz ist.