Die Kammer schliesst sich auch diesen Ausführungen an. Die Aussage «oder villech isch es o gar nicht passiert» ist, wenn sie in den richtigen Kontext gebracht wird, offensichtlich im Zusammenhang mit der Erklärung der «Regeln» getätigt worden: Zwischen der Erklärung der Befragerin, dass sie sagen könne, wenn sie etwas nicht mehr wisse und ihrer Äusserung verging nicht die geringste Pause. Zudem lässt die Intonation der Straf- und Zivilklägerin (Erhöhung der Stimme am Ende des Satzes, ähnlich einer Frage) erkennen, dass sie damit von sich aus eine weitere «Regel» nannte resp. die soeben von der Befragerin genannte ergänzte.