Zudem durfte der Beschuldigte, wie er selber anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zu Protokoll gab, im Ehebett schlafen (pag. 668 Z. 14). Die Mutter, welche die Schwester der Freundin des Beschuldigten ist, gab ihrerseits an, der Beschuldigte sei für sie wie ein Bruder gewesen (pag. 652 Z. 2). Auch hat sie angegeben, dass