Eine Falschbelastung ist nach Ansicht der Kammer ebenso abwegig: Nicht nur war das Verhältnis zwischen dem Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin ausgezeichnet, vielmehr bestand auch zwischen dem Beschuldigten und der Mutter (sowie Stiefvater) der Straf- und Zivilklägerin ein enges Vertrauensverhältnis: Sie liessen den Beschuldigten an diesem Wochenende (wohlbemerkt in einer für sie belastenden Situation [Operation der Mutter]) während mehrerer Stunden sowohl ihre 6-jährige Tochter als auch ihren damals knapp 3-jährigen Sohn hüten. Zudem durfte der Beschuldigte, wie er selber anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zu Protokoll gab, im Ehebett schlafen (pag.