Weiter schilderte sie bezüglich der Wunde im Intimbereich, dass sie es nicht genau wisse und es «vielleicht» deswegen sei (36 min 32 sec). Sie erwähnte z.B. nicht, dass der Beschuldigte ihr Schmerzen zugefügt hätte. Hätte sie den Beschuldigten zu Unrecht belasten wollen, hätte sie ihre Aussagen ohne weiteres aggravieren können.