«In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass die Straf- und Zivilklägerin anlässlich ihrer Befragung auf Nachfragen verneinte, ob der Beschuldigte ihr gesagt habe, dass sie es nicht erzählen soll (48 min 38 sec). Zu berücksichtigen ist, dass die Fragen am Ende der Videobefragung erfolgten, als die Straf- und Zivilklägerin nicht mehr sehr konzentriert schien.