Dieses Missverständnis könnte dann durch das mehrfache Nachfragen und die Hinweise der Befragerin, dass das mit den zwei Tagen nicht ganz klar sei, auch bei der Straf- und Zivilklägerin für Verwirrung und Unsicherheit gesorgt haben, weshalb sie dann sagte, es sei dann nochmal das Gleiche passiert. Ebenfalls nicht ganz klar ist, ob sie diese Bemerkung auch immer auf die sexuellen Handlungen bezog, oder beispielsweise auf das