Dies betrifft insbesondere die Sequenz bei 37 min 07 sec, als der Eindruck entsteht, sie würde die Befragerin auf deren Frage nach den zwei Tagen hin korrigieren mit den Worten «es isch am zwöite Tag passiert», worauf sie ein paar Sekunden später bestätigte, es sei alles am selben Tag passiert. Dieses Missverständnis könnte dann durch das mehrfache Nachfragen und die Hinweise der Befragerin, dass das mit den zwei Tagen nicht ganz klar sei, auch bei der Straf- und Zivilklägerin für Verwirrung und Unsicherheit gesorgt haben, weshalb sie dann sagte, es sei dann nochmal das Gleiche passiert.