20 (18 min 49 sec). Zudem schilderte sie auch eine Interaktion mit dem Beschuldigten, wonach dieser gefragt habe, ob er es «alänge» dürfe, sie «nein» gesagt habe und er es doch gemacht habe (20 min 32 sec). Diese anschaulichen Aussagen sind alterstypisch und lassen darauf schliessen, dass die Straf- und Zivilklägerin Auskunft über etwas gibt, das ihr tatsächlich wiederfahren ist.