664 Z. 30 ff.). «Ebenso verknüpfte die Straf- und Zivilklägerin die Ereignisse mit eigenen psychischen Vorgängen und assoziierte sie mit etwas Bekanntem: Das Lecken an der Vagina sei blöd, unangenehm gewesen und habe irgendwie geklebt (13 min 50 sec). Das Lecken habe sich wie Wasser angefühlt (23 min 45 sec). Weiter äusserte sie, dass etwas «Weisse» herausgekommen sei, das wie Wasser gewesen sei