Es ist zudem unbestritten, dass die Straf- und Zivilklägerin an diesem Wochenende mit dem Beschuldigten alleine Zeit verbrachte. Diese Verknüpfung lässt auch die alternative Täterhypothese in den Hintergrund rücken. Für die Kammer ist schliesslich nicht ersichtlich, welchen Erwartungen der Mutter die Straf- und Zivilklägerin hätte gerecht werden wollen. Die einzige Erwartung einer Mutter an ihre Tochter dürfte in einer solchen Situation sein, dass diese die Wahrheit erzählt. Die Verteidigung hat auch nicht spezifiziert, welche Erwartungen eine Mutter an ihre Tochter in einer solchen Situation genau haben sollte.