Zum anderen wurde sie erst geschlossen gefragt, ob es auf das T-Shirt von «Uncle A.________» gefallen sei, nachdem sie von sich aus das T-Shirt ins Spiel gebracht und gesagt hatte, dass es einfach auf das T-Shirt gefallen sei. Dass sie dann auf erneute Nachfrage kurz überlegte und die geschlossene Frage dann bejahte, kann folglich nicht zu Gunsten des Beschuldigten ausgelegt werden. Ihre Erzählungen waren – wie bereits erwähnt – insgesamt sachlich; sie aggravierte das Verhalten des Beschuldigten nicht. Sie erzählte sämtliche Erlebnisse im gleichen Stil und überliess die Gewichtung und Einordnung der beschriebenen Handlungen den Erwachsenen.