19 suggeriert worden sei, ist nachweislich falsch: Zum einen hat die Straf- und Zivilklägerin – wie soeben ausgeführt – nicht gesagt «so fiin», sondern «uf ihn», gefolgt von «aber i ha nüt gha». Sie deutete also bereits an dieser Stelle, bevor das T-Shirt überhaupt Thema war, an, dass das Sperma nur ihn getroffen habe und nicht sie. Zum anderen wurde sie erst geschlossen gefragt, ob es auf das T-Shirt von «Uncle A.________» gefallen sei, nachdem sie von sich aus das T-Shirt ins Spiel gebracht und gesagt hatte, dass es einfach auf das T-Shirt gefallen sei.