Diese Erzählweise zog sich wie ein roter Faden durch die gesamte Befragung. Ein Unterschied zwischen ihren anfänglichen Erzählungen zum Kindergartenfest und den späteren zum Vorfall ist in dieser Hinsicht nicht erkennbar, was wiederum authentisch wirkt und gegen Auswendiggelerntes spricht. Gerade die anschauliche Erzählung des Nachtatverhaltens des Beschuldigten, welche sie durch die passenden Imitationen bildlich untermauerte, ist nach Ansicht der Kammer an Glaubhaftigkeit nicht zu überbieten.