Insgesamt blieb die Gestik sowohl bei Aussagen zum Kindergartenfest als auch zum Kerngeschehen dynamisch. Dass ein 6-jähriges Kind Handlungen, deren Bedeutung es nicht genau kennt bzw. nicht richtig einordnen kann, teilweise besser mit Gesten (entsprechend dem Erlebten) als mit Worten beschreiben kann, ist zu erwarten. So zeigte die Straf- und Zivilklägerin mit ihren Händen an der entsprechenden Stelle an ihrem Körper, wie der Beschuldigte sie an der «Tschutschu» «aglängt» (13 min 39 sec, 21 min 37 sec) und wie er «dragribe» habe (16 min 46 sec, 21 min 37 sec).