Wirklichkeitsnah erscheint sodann auch die Aussage der Straf- und Zivilklägerin, sie habe dies ihrer Mutter noch nicht gesagt, das müsse sie noch tun (35 min 10 sec), handelt es sich dabei doch um die engste Vertrauensperson. Dass sie damit den Erwartungen ihrer Mutter gerecht werden möchte, wie die Verteidigung vorgebracht hat, erscheint abwegig. Weiter ist auch festzuhalten, dass sie die relevanten Handlungen im Grundsatz stets gleichbleibend und damit konstant schilderte, so insbesondere mit dem «Alänge» und «Licken» (13 min 39 sec, 20 min 32 sec, 21 min 37 sec).