Als sie sodann später erneut über das «Djundi» erzählte, kam ihr wieder in den Sinn, was sie zuvor erzählen wollte («ah ja», 16 min 50 sec). Dabei ist gut ersichtlich, dass die Erinnerung schlagartig wieder da war, als sie erneut über den Vorfall mit dem «Djundi» berichtete. Er habe einfach so «dragribe». Dann sei etwas «Weisses» «usecho», «so fiin» (16 min 46 sec). Diese Schilderungen sind detailliert, plastisch und altersgerecht, wusste doch die Straf- und Zivilklägerin nicht genau, was vor sich ging und erklärte es in ihren eigenen Worten nach Farbe und Form. Den Inhalt der Antwort lieferte sie dabei frei von sich aus.