17 «Tschutschu» präzisierte sie, dass sie «nein» gesagt habe und er es doch gemacht habe (20 min 32 sec). Er habe «dragribt» (21 min 37 sec). Diese Schilderung ist plastisch und erfolgte zudem unter Wiedergabe einer Äusserung sowie einer Interaktionsschilderung. Bezüglich des Leckens waren die ergänzenden Aussagen bzw. bildlichen Darstellungen der Straf- und Zivilklägerin originell, ausgefallen und räumlich eingeordnet: So sei «Uncle A.________» gekniet, auf die Knie gegangen, habe den Kopf [gedreht] und [mit der Zunge geleckt] (23 min 27 sec).