Indes ist präzisierend festzuhalten, dass solche Konzentrationsschwankungen nur vereinzelt auftraten. Mit der Zeit verlor sie auch das Interesse, über den Vorfall zu sprechen, was angesichts der langen Dauer der Befragung und auch insofern verständlich ist, als sie das – doch relativ kurze und für sie anscheinend eher unbedeutende – Geschehen mehrfach wiederholen musste. Insofern kann die Straf- und Zivilklägerin insgesamt als geduldig bezeichnet werden. Eindrucksvoll und besonders spürbar ist ferner der Stimmungswechsel der Strafund Zivilklägerin nach ihren anfänglichen Erzählungen über das Kindergartenfest und ihren Wunsch, einmal Sängerin zu werden.