Wie die Vorinstanz, erachtet auch die Kammer die Überlegungspausen der Strafund Zivilklägerin, in denen sie laut überlegt, als Realkennzeichen. Für ein 6- jähriges Mädchen wirkt sie äusserst reflektiert und gerade auch aufgrund der Überlegungspausen entsteht nie der Eindruck, als würde sie vorschnell und leichtsinnig antworten. Konnte sie sich dann trotz der eingelegten Pausen an eine Sache nicht erinnern, gab sie dies auch kund. Im Übrigen gehören laute Überlegungspausen offensichtlich zu ihrer natürlichen Art, legte sie doch bereits zu Beginn der Befragung, als sie über ihren Alltag erzählte, dasselbe Verhaltensmuster an den Tag.