15 mein sachlich und unaufgeregt, äusserte sich präzise und war in der Lage, der Befragung zu folgen und Unrichtiges oder Unklares wahrzunehmen und darauf zu reagieren. Es ist auch ersichtlich, dass sie teilweise kurz nachdachte, bevor sie eine Antwort gab. Sie fragte sich z.B. selber, was er sonst noch gemacht habe (12 min 37 sec) und «Was het är, has gad vergässe, wart» (15 min 08 sec). Dies spricht nach Ansicht des Gerichts – entgegen der Auffassung der Verteidigung – gerade für und nicht gegen die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen.