Dass die Straf- und Zivilklägerin zudem nach einer gewissen Zeit müde wirkte bzw. gewisse Konzentrationsschwächen zeigte – wie die Verteidigung zurecht bemerkte – und sich teilweise zur Spielkiste bzw. zum Möbel umdrehte (z.B. 25 min 45 sec, 41 min 15 sec), ist in Anbetracht ihres jungen Alters normal und spricht nicht gegen ihre Glaubwürdigkeit. Die Einvernahme mit zwei Pausen dauerte insgesamt rund 50 Minuten, was für ein 6-jähriges Kind doch relativ lange ist. Ebenso ist nachvollziehbar, dass es der Straf- und Zivilklägerin unangenehm war, über den Vorfall zu berichten, weshalb sie sich gerade auch zu Beginn nach hinten drehte (11 min 52 sec).