Die charakteristische Ausdrucksweise und die körperliche Aktivität zogen sich mehr oder weniger konstant durch die gesamte Befragung und waren bei positiven und negativen Schilderungen grundsätzlich gleichbleibend. Dass die Straf- und Zivilklägerin zudem nach einer gewissen Zeit müde wirkte bzw. gewisse Konzentrationsschwächen zeigte – wie die Verteidigung zurecht bemerkte – und sich teilweise zur Spielkiste bzw. zum Möbel umdrehte (z.B. 25 min 45 sec, 41 min 15 sec), ist in Anbetracht ihres jungen Alters normal und spricht nicht gegen ihre Glaubwürdigkeit.