Als die Befragerin die Regeln der Befragung erklärte und sie darauf hinwies, dass sie im Laufe der Befragung vielleicht etwas frage, was sie nicht mehr wisse und sie dann sagen könne, sie wisse es nicht mehr, antwortete die Straf- und Zivilklägerin «oder vilech isches o gar nid passiert», woraufhin die Befragerin weiterführte, dass dies die zweite Regel sei; man erzähle hier nur, was auch wirklich stimme und man erlebt habe, nichts Erfundenes oder Falsches, worauf die Strafund Zivilklägerin mit einem missbilligenden Kopfschütteln reagierte.