Weiter führte sie aus, dass einmal etwas Böses mit einem Freund passiert sei, da habe sie es trotzdem erzählt, obwohl sie es nicht hätte sagen wollen (05 min 20 sec). Als die Befragerin die Regeln der Befragung erklärte und sie darauf hinwies, dass sie im Laufe der Befragung vielleicht etwas frage, was sie nicht mehr wisse und sie dann sagen könne, sie wisse es nicht mehr, antwortete die Straf- und Zivilklägerin «oder vilech isches o gar nid passiert», woraufhin die Befragerin weiterführte, dass dies die zweite Regel sei;