10 Die damals rund 6 ¼-jährige Straf- und Zivilklägerin wurde am 7. August 2019 in der K.________ (Spital) Bern durch Frau Q.________ von der Kinderschutzgruppe per Video befragt (p. 115 ff.). Direkt hinter der Straf- und Zivilklägerin stand ein Regal, auf welchem sich auf dem oberen Tablar Kinderbücher und auf dem unteren ein Korb (gefüllt mit Spielsachen) befanden. Auf dem kleinen Tisch vor ihr befanden sich zu Beginn der Einvernahme eine Trinkflasche und ein Plüschhase, welche sie selber ans Gespräch mitgebracht hatte.