Entsprechend werden nachfolgend die anlässlich der Videobefragung vom 7. August 2019 getätigten Aussagen der Straf- und Zivilklägerin ausführlich zusammengefasst und – soweit aussagekräftig – ihre dabei geäusserte Mimik und Gestik beschrieben. Da dies dem Vorgehen der Vorinstanz entspricht, werden deren korrekten Ausführungen grundsätzlich übernommen und an einzelnen Stellen – insbesondere auch betreffend Mimik und Gestik – angepasst. Der besseren Lesbarkeit halber werden die Anpassungen ohne besondere Hervorhebung angebracht.