378). Schliesslich wurden anlässlich der am 26. Juli 2019 am Domizil des Beschuldigten durchgeführten Hausdurchsuchung u.a. Datenträger sichergestellt und im Anschluss daran ausgewertet, wobei keine fallrelevanten Daten festgestellt werden konnten (pag. 105 sowie pag. 170 ff.).