Die Straf- und Zivilklägerin begab sich am 21. Juli 2019 in Begleitung ihrer Eltern für eine körperliche sowie eine gynäkologische Untersuchung zunächst ins Spital in J.________ (Ort), wo sie nach einer ersten Untersuchung in den Kindernotfall der K.________ (Spital) verwiesen und rechtsmedizinisch abgeklärt wurde. Im Zusammenhang mit diesen Untersuchungen wurden folgende Arztberichte und dergleichen erstellt: - ein kindergynäkologischer Bericht vom 22. Juli 2019 resp. Nachtrag vom 15. August 2019 von Dr. med. I.________ von der Kinder- und Jugendgynäkologie K.__