eines im oberen und eines im unteren Stock, wobei sich im unteren Badezimmer keine Toilette befindet. Weiter ist unbestritten, dass der Beschuldigte im damaligen Zeitpunkt der Freund der Tante der Straf- und Zivilklägerin (H.________) war und nach wie vor ist. Zwischen dem Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin, welche ihn «Uncle A.________» nannte, sowie deren Familie bestand ein Vertrauensverhältnis. Welches Ausmass dieses Vertrauensverhältnis tatsächlich hatte, wird später erörtert. 7.2 Widerhandlung gegen das Waffengesetz betreffend Teleskopschlagstock