515). Angefochten und von der Kammer zu beurteilen sind demgegenüber die Schuldsprüche wegen sexueller Handlungen mit Kindern, begangen im Zeitraum zwischen dem 28. Juni 2019 und 29. Juni 2019 in F.________ (Ort) z.N. der Strafund Zivilklägerin, und wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz, festgestellt am 26. Juli 2019 in Bern, begangen durch Erwerb einer bewilligungspflichtigen Waffe (Teleskopschlagstock) ohne Berechtigung (Ziff. III. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 512) sowie die dafür ausgesprochenen Sanktionen inklusive des Tätigkeitsverbots (Ziff. III/1.-3. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs;