fen (Schmetterlingsmesser und Nunchaku) ohne Ausnahmebewilligung, festgestellt am 26. Juli 2019 in Bern, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde (Ziff. I. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 512).